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Aufgabe des Bildungsganges
Die Zweijährige Berufsfachschule für Technik vermittelt in einem zweijährigen Bildungsgang erweiterte berufliche Kenntnisse und den schulischen Teil der Fachhochschulreife.Eingangsvoraussetzung
In die Höhere Berufsfachschule wird aufgenommen, wer den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben hat. Für einen erfolgreichen Besuch sind fundierte Kenntnisse in Mathematik, in den Naturwissenschaften und in Englisch erforderlich.Dauer und Gliederung des Bildungsganges
Der Bildungsgang ist nach Abschlüssen gestuft, um den Schülern/Schülerinnen eine individuelle Bildungsgangwahl zu ermöglichen:- Abschluss nach Jahrgangsstufe 11 = Berufliche Kenntnisse I
(Grundkompetenz zum Einstieg in eine berufsfeldbezogene Ausbildung) - Abschluss nach Jahrgangsstufe 12 = Berufliche Kenntnisse II
(evtl. mit Zusatzqualifikation im Differenzierungsbereich - Abschluss wie 2), jedoch mit Erwerb der Fachhochschulreife.
Wöchentlich werden 32-36 Stunden erteilt. Für die Unterrichtszeiten gilt die allgemeine Ferienordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Stundentafel
Abschlussprüfung
Der Bildungsgang schließt mit einer staatlichen Prüfung (schriftlich und mündlich) ab. Prüfungsfächer sind Deutsch/Kommunikation, Englisch sowie ein Fach aus dem berufsbezogenen Lernbereich.Praktikum
Um die uneingeschränkte Fachhochschulreife zu erlangen, muss eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder ein einschlägiges Praktikum von 24 Wochen nachgewiesen werden. Das Praktikum kann unmittelbar vor, während und nach Beendigung des Bildungsganges absolviert werden. Die Schule bescheinigt auf dem Zeugnis:- das integrierte Praktikum in den Fächern des berufsbezogenen Lernbereichs 4 Wochen
- ergänzende schulische Praktika im Differenzierungsbereich 4 Wochen (falls angeboten)
Betriebliche Praktika werden vom Betrieb bescheinigt und von der Schule anerkannt:
- Betriebspraktika während der Unterrichtszeit 4 Wochen (falls angeboten)
- weitere Betriebspraktika zur Auffüllung der 24 Wochen
Kosten und Förderung
- Die Stadt Remscheid als Schulträger übernimmt die Kosten für Lernmittel und Fahrtkosten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Bei gegebenen wirtschaftlichen Voraussetzungen kann ein Antrag auf Leistungen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gestellt werden




